Das Bundesverfassungsgericht hat das Gentechnikgesetz formell und materiell als verfassungskonform eingestuft. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die noch von der Rot-Grünen Bundesregierung festgelegten Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) unter anderem als einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit angesehen und beklagt, dass durch das Gentechnikgesetz Landwirtschaft und Forschung zu stark eingeschränkt würden.