GVO-Koexistenz: keine einheitlichen europäischen Bestimmungen
Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)
bn
Die Regelung für die Koexistenz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und konventionellen Kulturen soll in den Händen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten bleiben. Für einheitliche europäische Bestimmungen gebe es keinen Bedarf, schlussfolgert die EU-Kommission in einem am heutigen Donnerstag in Brüssel vorgelegten Bericht.