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GVO-Rapsimporte erlaubt

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Mit Beschluss der EU-Kommission ist seit dem 10. März 2009 die Einfuhr von gentechnisch verändertem T45-Raps in die EU zur Verarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln genehmigt worden. Die Genehmigung gilt für zehn Jahre. Die EU-Agrarminister hatten sich nicht auf Genehmigung oder Verbot einigen können, somit entschied die EU-Kommission. Zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen unterhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 0,9 % in Lebens- und Futtermitteln sind von der Kennzeichnung ausgenommen. T45 werde von der Lebensmittelbehörde EFSA als sicher eingestuft.