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Transport von Fisch-/Blutmehl und Calciumphosphat tierischen Ursprungs BMELV will Merkblatt mit Reinigungsanforderungen erstellen

Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)

Fischmehl, Blutmehl und aus Knochen gewonnenes Calciumphosphat sowie daraus hergestellte Futtermittel können bekanntlich nach der europäischen TSE-Verordnung Nr. 999/2001 (Art.7 und Anhang IV: Fütterung) an Nichtwiederkäuer verfüttert werden, müssen aber in der Produktion, bei der Lagerung und im Transport von (losen) Wiederkäuerfuttern getrennt werden.