Im Rahmen eines „Bio-Programms“ hat das LGl Lebensmittel aus ökologischer und konventioneller Erzeugung auf Anteile an gentechnisch verändertem (gv) Mais und Soja untersucht. Die amtliche Lebensmittelüberwachung toleriert bei Bio-Produkten ebenso wie bei konventionellen Lebensmitteln zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen mit in der EU zugelassenen GVO bis zu 0,1 Prozent. Nach der neuen Öko-Verordnung gilt nun auch für ökologische Erzeugnisse der allgemeine Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent für das unbeabsichtigte oder technisch unvermeidbare Vorhandensein von zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen.